« Juli 2008 | Start | Oktober 2008 »

August 24, 2008

Private Sportwetten in Rheinland-Pfalz vorläufig erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Vermittlung privater Sportwetten vorläufig weiter erlaubt. Das Gericht in Koblenz wich von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und gab der Beschwerde eines Anbieters von privaten Sportwetten statt, dem die Vermittlung zuvor mit sofortiger Wirkung untersagt worden war. Damit darf er bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiter Wetten vermitteln, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Über 59 weitere Beschwerden
soll in Kürze entschieden werden. Die Untersagung privater Sportwetten stellt dem Gericht zufolge einen Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler dar. Dieser wäre nur dann rechtmäßig, wenn das Land Rheinland-Pfalz die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt und damit das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH legitimiert hätte. Dies war laut Gericht nicht der Fall. Laut Staatsvertrag müssen die Bundesländer die Anzahl der Annahmestellen begrenzen und Werbung auf die reine Information über die Möglichkeit des Glücksspiels beschränken. Nach Ansicht des Gerichts kann eine Begrenzung der Annahmestellen gegenüber der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH nicht durchgesetzt werden, da das Land nicht über die Mehrheit der Geschäftsanteile an der GmbH verfügt. Zudem habe die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH in unzulässiger Weise geworben. Zwtl: Glücksspielmonopol ist umstritten In Deutschland besteht ein staatliches Glücksspielmonopol, das von den Bundesländern ausgeübt und mit der staatlichen Verantwortung für die Bekämpfung der Wett- und Glücksspielsucht begründet wird. Die Regelung ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2006, dass das Monopol nur erlaubt ist, wenn es der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient und bis Ende 2007 entsprechende Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Daraufhin einigten sich die Länder auf einen neuen Lotto-Staatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Das Regelwerk untersagt auch Glücksspiel und Werbung dafür im Internet. Dazu wird demnächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet.

August 24, 2008 in Sportwetten & Co. | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack