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Oktober 15, 2008

Gericht bestätigt erneut bundesweite Bedeutung von DDR-Lizenzen für Sportwetten

Mit einer Hauptsachenentscheidung hat heute das Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Untersagungsverfügungen gegen Annahmestellen, die Sportwetten eines Wettbüros mit einer DDR- Lizenz anbieten, aufgehoben. Damit hat das VG Stuttgart festgestellt, dass in der früheren DDR erteilten Erlaubnissen für die Vermittlung von Sportwetten rechtliche Bedeutung auch in den alten Bundesländern zukommt.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Dieses Urteil bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung, dass unsere DDR-Lizenz bundesweit gültig ist. Mit ihrer Entscheidung haben die Stuttgarter Richter eine wichtige rechtliche Einordnung zum Vorgehen verschiedener Behörden gegen Sportwettenanbieter mit DDR-Lizenzen gegeben. bwin wird sich gegen diese unrechtmäßigen Maßnahmen weiter juristisch zur Wehr setzen und mögliche Schäden im Rahmen von Staatshaftungsklagen geltend machen."

bwin e.K. verfügt über eine sogenannte DDR-Lizenz und fällt damit nicht unter den Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags mit seinem Internetverbot für Sportwettenanbieter."

Oktober 15, 2008 in Sportwetten & Co. | Permalink | Kommentare (0) | TrackBack