Oktober 15, 2008
Gericht bestätigt erneut bundesweite Bedeutung von DDR-Lizenzen für Sportwetten
Mit einer Hauptsachenentscheidung hat heute das Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Untersagungsverfügungen gegen Annahmestellen, die Sportwetten eines Wettbüros mit einer DDR- Lizenz anbieten, aufgehoben. Damit hat das VG Stuttgart festgestellt, dass in der früheren DDR erteilten Erlaubnissen für die Vermittlung von Sportwetten rechtliche Bedeutung auch in den alten Bundesländern zukommt.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Dieses Urteil bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung, dass unsere DDR-Lizenz bundesweit gültig ist. Mit ihrer Entscheidung haben die Stuttgarter Richter eine wichtige rechtliche Einordnung zum Vorgehen verschiedener Behörden gegen Sportwettenanbieter mit DDR-Lizenzen gegeben. bwin wird sich gegen diese unrechtmäßigen Maßnahmen weiter juristisch zur Wehr setzen und mögliche Schäden im Rahmen von Staatshaftungsklagen geltend machen."
bwin e.K. verfügt über eine sogenannte DDR-Lizenz und fällt damit nicht unter den Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags mit seinem Internetverbot für Sportwettenanbieter."
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August 24, 2008
Private Sportwetten in Rheinland-Pfalz vorläufig erlaubt
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Vermittlung privater Sportwetten vorläufig weiter erlaubt. Das Gericht in Koblenz wich von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und gab der Beschwerde eines Anbieters von privaten Sportwetten statt, dem die Vermittlung zuvor mit sofortiger Wirkung untersagt worden war. Damit darf er bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiter Wetten vermitteln, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Über 59 weitere Beschwerden
soll in Kürze entschieden werden. Die Untersagung privater Sportwetten stellt dem Gericht zufolge einen Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler dar. Dieser wäre nur dann rechtmäßig, wenn das Land Rheinland-Pfalz die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt und damit das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH legitimiert hätte. Dies war laut Gericht nicht der Fall. Laut Staatsvertrag müssen die Bundesländer die Anzahl der Annahmestellen begrenzen und Werbung auf die reine Information über die Möglichkeit des Glücksspiels beschränken. Nach Ansicht des Gerichts kann eine Begrenzung der Annahmestellen gegenüber der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH nicht durchgesetzt werden, da das Land nicht über die Mehrheit der Geschäftsanteile an der GmbH verfügt. Zudem habe die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH in unzulässiger Weise geworben. Zwtl: Glücksspielmonopol ist umstritten In Deutschland besteht ein staatliches Glücksspielmonopol, das von den Bundesländern ausgeübt und mit der staatlichen Verantwortung für die Bekämpfung der Wett- und Glücksspielsucht begründet wird. Die Regelung ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2006, dass das Monopol nur erlaubt ist, wenn es der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient und bis Ende 2007 entsprechende Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Daraufhin einigten sich die Länder auf einen neuen Lotto-Staatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Das Regelwerk untersagt auch Glücksspiel und Werbung dafür im Internet. Dazu wird demnächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet.
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Dezember 01, 2007
26 Europapokal-Spiele unter Manipulationsverdacht
Dem SPIEGEL zufolge stehen auf der Uefa-Liste zwölf Qualifikationsspiele für den Uefa-Cup, acht UI-Cup-Spiele, drei Qualifikationsspiele für die Champions League, zwei Uefa-Cup-Spiele und ein Qualifikationsspiel für die Europameisterschaft im kommenden Sommer. 15 der fraglichen Begegnungen fanden in der laufenden Saison statt, elf weitere wurden der Uefa von Wettüberwachern von Juli 2005 bis November 2006 gemeldet. Die überwältigende Mehrheit der Vereine, denen Manipulation unterstellt wird, kommt aus Ost- und Südosteuropa (unter anderen Bulgarien, Georgien, Serbien, Kroatien und dem Baltikum). Die Uefa hat sich wegen des Betrugsverdachtes an die europäische Polizeibehörde Europol gewandt, weil der Verband die "Integrität unserer Wettbewerbe in Gefahr" sieht und mit den eigenen Sanktionsmöglichkeiten bei der Bekämpfung der Korruption an seine Grenzen stößt.
Laut SPIEGEL reisten Anfang November fünf Funktionäre in die Europol-Zentrale nach Den Haag und übergaben ein 96 Seiten umfassendes Dossier. Am Beispiel von vier Europapokal-Spielen aus diesem Sommer wird darin detailliert beschrieben, mit welchen Methoden Wettbetrüger die Ergebnisse manipuliert haben sollen. Das Zentrum der Wettmafia sieht die Uefa in Asien. Anders als in Europa, wo Zocker sich häufig ausweisen müssen, die Einsätze vielerorts auf dreistellige Euro-Summen begrenzt sind und Hightech-Betriebe wie Betradar innerhalb weniger Sekunden verdächtige Quotenbewegungen feststellen und Alarm schlagen können, kennt die Wett-Szene in Fernost praktisch keine Beschränkungen. Ein Paradies für Betrüger.
"Leute, die ein Spiel verschoben haben, können leicht ein bis zwei Millionen Euro pro Spiel setzen und einen Gewinn in etwa gleicher Höhe damit erzielen", heißt es in dem Dossier. "Bei bedeutenderen Turnieren kann die Summe ungleich höher sein." Die Uefa hofft, dass Europol den Komplex Wettmanipulation im Profisport in die Octa aufnimmt, eine Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse zur Organisierten Kriminalität. Sie wird jährlich erstellt und legt langfristig Prioritäten bei der internationalen Verbrechensbekämpfung fest. Bereits Anfang Oktober hatten Uefa-Vertreter beim Wiesbadener Bundeskriminalamt in der Abteilung Organisierte Kriminalität vorgesprochen.
Fußballwetten zur Geldwäsche
Damals ging es um einen engeren Austausch mit den Ermittlern. Die Europol-Beamten interessieren sich besonders für das Thema Geldwäsche. Es besteht kein Zweifel daran, dass Wettmanipulation der geradezu perfekte Weg ist, Einnahmen aus dem Drogenhandel, der Prostitution oder aus Waffengeschäften mühelos zu vervielfachen und ungehindert in Umlauf zu bringen. Europas Fußball war in den den vergangenen Jahren immer wieder mit Wettbetrug konfrontiert worden. Im Sommer 2004 wurden drei italienische Fußballclubs mit Punktabzug und Geldstrafen belegt. In Deutschland mussten der Schiedsrichter Robert Hoyzer und der kroatische Wettpate Ante Sapina Ende 2005 ins Gefängnis, weil sie gemeinsam Spiele verschoben hatten. Im tschechischen Fußball wurden im Oktober dieses Jahres sieben Schiedsrichter und drei ehemalige Funktionäre verurteilt, weil sie ebenfalls Spiele manipuliert hatten. Insgesamt sind seit der Jahrtausendwende 20 Skandale offen gelegt worden.
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Juli 31, 2007
Werden Sportwetten und Lotto in Deutschland bald getrennt?
Das Monopol auf Sportwetten soll wegfallen, das Lottomonopol soll bestehen bleiben. Für diese Lösung sprechen sich Landespolitiker von CDU und FDP nach einem Bericht von Focus-Online http://www.focus.de aus. Das Ziel: Eine Trennung von Sportwetten und Lotto in Deutschland. „Wir wollen einen dualen Wett- und Lottobereich, wie ihn auch die EU-Kommission befürworten würde“, erklärte beispielsweise Jörg Bode, innenpolitischer Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion. Der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp sowie Mike Mohring, Vorsitzender der finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern, plädieren ebenfalls für eine ihrer Meinung nach „vernünftige Lösung“. Beschreite man diesen Weg, könne in Deutschland das Entstehen eines so genannten Graumarkts verhindert werde. Nur so könne der Staat auch weiterhin das Glücksspiel kontrollieren.
Nach Darstellung des Focus sprechen sich die genannten Politiker damit für das Modell aus, das EU-Kommissar Charlie McCreevy favorisiere. Er habe zu verstehen gegeben, dass die Kommission „in keiner Weise die Existenz und Fortsetzung der Ländermonopole für Lotto/Toto oder andere Glücksspiele“ in Frage stellen werde, sollten die Bundesländer den Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag der Länder sei nicht verfassungskonform und verletze die europäische Dienstleistungsfreiheit, so die Auffassung der EU-Kommission.
„Bei Sportwetten geht es in erster Linie um Spaß und Spannung. Viele Menschen mögen sportliche Wettkämpfe und haben einfach ihr Vergnügen daran, in Wettlokalen oder online auf den Ausgang eines Fußballspiels oder eines Tennis-Matches zu wetten. Leider haben die juristischen und politischen Winkelzüge den Fun-Charakter von Sportwetten in den Hintergrund gerückt. Alle Welt redet nur noch über Monopole, staatliche Verbote oder finanzielle Einnahmen. Meiner Meinung nach spielen die legitimen Interessen mündiger Bürger, die selber entscheiden wollen, wie viel ihnen ihr Hobby wert ist, bei all diesen Diskussionen kaum eine Rolle“, sagte Yvonne Dickinger vom österreichischen Wettanbieter Wettcorner, einer einhundertprozentigen Tochter des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost, gegenüber dem Online-Magazin NeueNachricht .
Das Münchner Nachrichtenmagazin meldet Zweifel an, ob das Sportwetten-Monopol in Deutschland in den kommenden Jahren fallen werde. Die Mehrheit des Ministerpräsidenten wolle es nämlich aufrechterhalten. „Sollte das Monopol in Deutschland weiter aufrecht erhalten werden, geht die Welt auch nicht untern“, kommentiert Dickinger. „Deutschland ist nicht der Nabel der Welt, auch nicht bei den Sportwetten. Natürlich tun mir die wettbegeisterten Bundesbürger leid, denen der Staat sozusagen in die Suppe spuckt. Die privaten Anbieter von Sportwetten werden aber andere Wege finden und die lukrativen übrigen Märkte in Europa erschließen."
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Juni 15, 2007
Umsatzeinbruch bei Sportwetten setzt WestLotto zu
Der Glücksspielanbieter WestLotto hat 2006 Umsatzverluste in zweistelliger Millionenhöhe hinnehmen müssen. Bei der Vorstellung der Bilanzen sagte Geschäftsführer Winfried Wortmann am Donnerstag in Düsseldorf, das Unternehmen habe 2006 einen Umsatz von rund 1,77 Milliarden Euro erzielt. Das entspreche einem Rückgang von rund zwei Prozent oder knapp 37 Millionen Euro gegenüber 2005.
Hauptgrund für die Entwicklung sei der Umsatzeinbruch im Bereich Sportwetten gewesen, sagte Wortmann. Hier seien die Einnahmen um 21,5 Prozent zurückgegangen. Als Grund machte Wortmann die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts aus.
Das Gericht hatte im März 2006 der Politik aufgetragen, das staatliche Glücksspiel strikt am Spielerschutz und an der Spielsuchtprävention auszurichten. Die Landesregierung wies daraufhin WestLotto an, bei Vertrieb, Werbung und Vermarktungspolitik streng auf diese Ziele sowie den Jugendschutz zu achten. Außerhalb von Lottoannahmestellen warb WestLotto daher nicht mehr für Sportwetten. Private Anbieter hätten hingegen ihre Werbemaßnahmen verstärkt, sagte Wortmann.
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März 09, 2007
Wetten im Web 2.0-Zeitalter
Früher brachte man den Lottoschein in die Annahmestelle und tippte Zahlen. In Zeiten von Web 2.0 sind dem Wett-Spaß fast keine Grenzen mehr gesetzt. Experten sind sich einig: Onlinegaming und Onlinewetten zählen zu den größten Gewinnern im rasant wachsenden Internet. „BetWitch ist eine Online-Plattform für Wetten mit Inhalten, die von den Benutzern gestellt werden, also ein so genanntes Web 2.0 Konzept. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von User provided content“, sagte Helmut Sürtenich, Vorstand des Wettanbieters Stratega-Ost Beteiligungs AG, der in Kürze unter dem Namen Top-Wetten AG antreten wird. Das von Sürtenich geführte Düsseldorfer Unternehmen setzt voll auf den boomenden Online-Wettmarkt und hat daher 51 Prozent der BetWitch Ltd. mit Sitz in Santa Venera, Malta, erworben.
Bei BetWitch können Wetten aller Art erfasst werden. Bedingung ist nur, dass eine dritte Instanz den Ausgang des gewetteten Ereignis öffentlich dokumentiert. Das heißt konkret, dass darüber in Agentur-Nachrichten, Fernsehsendungen oder sonstigen Medienartikeln berichtet wird. „Ein BetWitch-Benutzer setzt Inhalt und Wettsumme, und wartet auf jemanden, der dagegen setzt. Realismus, Akzeptanz und Zuverlässigkeit regeln sich über Benutzerbewertungen, wie bei anderen Web 2.0 Anwendungen auch. BetWitch bietet damit mehr Freiheitsgrade und Phantasiespielraum als jede andere Wettplattform, sowohl was den Gegenstand als auch den Zeitpunkt der Wetten betrifft. Der Aufbau als Community erzeugt Bindungen zwischen den Benutzern und eine Art von Selbstmanagement“, erläutert Sürtenich.
BetWitch verfügt schon zum Launch über verschiedene Sprachmodule und ist somit weltweit verfügbar. Dank des ausschließlichen Online-Modells ist BetWitch praktisch ohne Grenzen skalierbar. Der Kostenaufwand fällt marginal aus. Die Gebühren, die für den Benutzer pro Wette anfallen, sind gering, die Zahlungsströme erfolgen elektronisch bei höchsten Sicherheitsstandards. „Entwickelt wurde das Konzept von einem hochspezialisierten Unternehmen für Internet-Software und Internet-Dienstleistungen. BetWitch besitzt und kontrolliert den Sourcecode der Online-Plattform. Bei diesem Geschäftsabschluss konnte ich mir meine über 20-jährige Erfahrung in der Informations- und Telekommunikationsbranche sehr zunutze machen“, so der Stratega-Ost-Vorstand.
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März 02, 2007
Neues Gutachten: Staatsmonopol für Sportwetten ist verfassungswidrig
Das im Glücksspiel-Staatsvertrag vorgesehene Staatsmonopol für Sportwetten ist mit der im Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von DFB und DFL in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
Zu dieser Bewertung kommt ein umfangreiches Rechtsgutachten, das Prof. Rupert Scholz (Berlin) und Prof. Clemens Weidemann (Stuttgart) für den Deutschen Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga erstellt haben. Mit dem neuen Staatsvertrag würden Kommerzielle komplett vom Markt gedrängt, rügen die beiden Rechtswissenschaftler. Dabei seien die privaten Anbieter von Sportwetten und die gewerblichen Vermittler von Glückspielen durch die im Artikel 12 des Grundgesetzes verankerte Berufs- und Gewerbefreiheit geschützt. Mit ihrem Beruf und Gewerbe ständen sie unter speziellem Schutz unserer Verfassung. Weiter heißt es: Überdies verletze der Entwurf des neuen Lotterie- Staatsvertrags auch die Grundrechte von Fußball-Vereinen der 1. und 2. Bundesliga sowie anderer Vereine des Amateur- und Profisports. Der Staatsvertrag greife verfassungswidrig in das Recht der Sportveranstalter auf wirtschaftliche Verwertung ihrer beruflich-gewerblichen Leistung ein, wenn er diesen wettwirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten entziehe und den gesamten Wettbetrieb einem staatlichen Monopolsystem unterstelle, „ohne dass die staatlichen Anbieter im Gegenzug verpflichtet werden, den Vereinen und Sportveranstaltern den wirtschaftlichen Nutzen ihrer privatwirtschaftlich erbrachten Leistungen zu vergüten“.
Es sei ebenso eine Beschränkung der freien Berufsausübung, den Vertrieb von Sportwetten und anderer Glücksspiele über das Internet zu verbieten. Zudem rügen die beiden Rechtswissenschaftler eine Verletzung des EG-Vertrages, weil es in Deutschland keine Gesamtstrategie gebe, Glücksspieltätigkeiten zu begrenzen. Der Bund erwäge bei seiner Zuständigkeit für die Pferdewetten und den Betrieb von Glücksspielautomaten kein „Verwaltungsmonopol“, sondern überlasse die Aktivitäten weiterhin dem Markt. Die DDR- Sportwettenerlaubnisse sind laut Gutachten für die Unternehmen BWIN, INTERWETTEN, SPORTWETTEN GERA und DIGIBET, die diese Lizenzen erworben haben, weiterhin bundesweit wirksam.
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September 21, 2006
Ministerpräsidenten wollen Wettmonopol festschreiben
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen im Dezember einen neuen Staatsvertrags-Entwurf über das Lotteriewesen unterzeichnen. Darin soll das Sportwetten-Monopol des staatlichen Anbieters Oddset für weitere vier Jahre festgeschrieben werden. Das erklärte Karl-Heinz Hage von der Berliner Senatskanzlei im Sportausschuss des Deutschen Bundestages. Bis Ende 2007 sollen die Länderparlamente das Vertragswerk ratifizieren. «Ich gehe davon aus, dass alle 16 Bundesländer dem Staatsvertrag zustimmen werden», sagte der Leitende Senatsrat Hage. Für die Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Oktober liege bereits ein erster Entwurf des Vertragstextes vor, der jetzt in mehreren Anhörungen erörtert werden soll.
«In den kommenden Jahren wird es eine modifizierte Fortführung des Monopols geben», sagte Hage. Dabei sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März berücksichtigt werden. Eine komplette Liberalisierung des Wettmarktes käme aus Sicht der Länder mittelfristig nicht in Betracht, weil das erhebliche finanzielle Einbußen der Länder zur Folge hätte. «Private Wettanbieter sind nach der gegenwärtigen Rechtslage illegal», sagte Hage. Von den Länderpolitikern sei angedacht worden, das Glücksspiel im Internet zu verbieten. Der Wettbeauftragte des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL), Wilfried Straub, sprach sich vor den Sportpolitikern erneut für eine Liberalisierung des Wettmarktes aus. «Der Sport hat nicht weniger Rechte als diejenigen, die heute unser Produkt missbrauchen», sagte er und forderte die Einbeziehung der Ligen, die mit ihren Ansetzungen erst das Wettgeschäft ermöglichten. Straub: «Unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten sieht der Fußball im Sportwettengeschäft einen Wachstumsmarkt, der im Interesse von Staat, Sport und Wettveranstaltern durch ein vernünftiges und kontrolliertes Zulassungssystem zu regeln ist.» Darin sollten auch gewerblich orientierte private Wettanbieter Platz finden, bevor Organe der Europäischen Union den Markt neu regelten.
Straub legte dem Sportausschuss ein Papier mit Eckwerten für ein Konzessionsmodell vor. Danach sollten private Wettanbieter, die heute ihren Sitz im Ausland haben und nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen, neben Lotterie- und Umsatzsteuer eine Konzessionsabgabe sowie für die Nutzung der Spielpläne eine Lizenzzahlung an den Sport leisten müssen. Für 2010 rechnet Straub mit Mehreinnahmen von insgesamt 574 Millionen Euro. Aus Umsätzen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, zu dem Oddset gehört, werden insgesamt jährlich 1,3 Milliarden Euro Lotteriesteuer sowie 1,5 Milliarden Zweck- und Konzessionsabgaben geleistet. 540 Millionen Euro davon gingen 2004 an den Breitensport. Allerdings stammen lediglich zehn Prozent aus den Umsätzen von Sportwetten.
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August 25, 2006
Vermittlung von Sportwetten ins Ausland erlaubt
Die Vermittlung von Sportwetten für private Sportwettanbieter, die über eine Lizenz eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union verfügen, ist weiterhin zulässig. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg mit dem Beschluss vom 22.08.2006 (Az.: 1 L 725/06) seine bisherige Auffassung bestätigt. Das Einschreiten der Ordnungsbehörde sei mit der im EG-Vertrag
geschützten Dienstleistungsfreiheit nicht zu vereinbaren. Auch unter Würdigung der zwischenzeitlich ergangenen anders lautenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Nordrhein-Westfalen sei daran festzuhalten, dass das europäische Gemeinschaftsrecht in diesen Fällen auch nicht übergangsweise hinter dem nationalen Recht zurückzustehen habe. Der aktuell entschiedene Fall betrifft eine Wettannahmestelle in Siegen. Weitere entsprechende Verfahren sind beim Verwaltungsgericht Arnsberg noch anhängig.
DSF darf weiter für Sportwetten werben
Alle Sender mit bayerischer Sendelizenz dürfen vorerst aufatmen: Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien hat sich mit einem Eilantrag vor Gericht gegen die Bayerische Staatsregierung durchgesetzt. Die hatte der BLM die Weisung erteilt, Werbung für Sportwetten zu unterbinden. Diese Weisung muss nun vorerst nicht befolgt werden. Das berichtet der Branchendienst DWDL. Besonders profitieren dürfte davon das DSF, das im Vorfeld mächtig Druck gemacht hatte und sogar mit einer Verlegung seines Firmensitzes in ein anderes Bundesland gedroht hatte.
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August 24, 2006
Europäischer Gerichtshof klärt Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird voraussichtlich im Oktober oder November 2006 seine Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) verkünden. Folgt er darin den Schlussanträgen des Generalanwalts des EuGH vom 16. Mai 2006, bedeutet dies nach Ansicht von Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) für Deutschland das faktische Ende des staatlichen Monopols für Sportwetten und Glücksspiele. Nach Ansicht des Generalanwalt darf das grenzüberschreitende Angebot von Sportwetten nicht strafrechtlich sanktioniert werden (so wie dies derzeit auch in Deutschland erfolgt).
Unabhängig davon liegen dem EuGH inzwischen zwei weitere Vorlageverfahren aus Italien vor, die sich mit der Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten beschäftigen (Rechtssachen C-466/05 und C-191/06). Diese betreffen Strafverfahren gegen Vermittler, die Verträge über Sportwetten an einen Buchmacher in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt hatten. Das Tribunale Lecce hatte Zweifel, ob die einschlägige italienische Strafvorschrift wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts anwendbar ist, und rief daher erneut den Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof wird in diesen beiden Verfahren zu klären haben, ob die Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit durch strafrechtliche Sanktionen ausgehebelt werden kann und wie diese Grundfreiheiten bezüglich Sportwetten auszulegen sind.
Angesichts der zahlreichen Vorlagefragen italienischer Gerichte stellt sich die Frage, wann endlich auch einmal ein deutsches Gericht ein Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Bekanntlich sind in Deutschland weit mehr als 2.000 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten innerhalb der Europäischen Union anhängig.
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